Verfallsregeln · BMG 2026

Welche Frist gilt wo?

Jede Pflegeleistung hat eigene Verfallsregeln — manche monatlich, manche jährlich, manche gar nicht. Hier alles auf einen Blick.

Entlastungsbetrag

§ 45b SGB XI
Achtung: Frist 30. Juni
Betrag131 €/Monat
Verfall30. Juni des Folgejahres

Nicht genutzte Beträge können ins Folgejahr übertragen werden — aber nur bis 30. Juni. Danach verfallen sie unwiderruflich. Beispiel: Der Entlastungsbetrag für 2025 verfällt am 30. Juni 2026.

Entlastungsbudget VHP+KZP

§ 42a SGB XI
Kein Übertrag ins Folgejahr
Betrag3.539 €/Jahr
Verfall31. Dezember

Das gemeinsame Budget für Verhinderungs- und Kurzzeitpflege verfällt am Jahresende. Eine Übertragung ist nicht möglich.

Pflegehilfsmittel

§ 40 Abs. 2 SGB XI
Monatlich nutzen
Betrag42 €/Monat
VerfallMonatsletzter — kein Übertrag

Das monatliche Budget von 42 € gilt nur für den laufenden Monat. Nicht genutzte Beträge verfallen. Am besten ein Pflegebox-Abo abschließen.

Wohnumfeldverbesserung

§ 40 Abs. 4 SGB XI
Kein Verfall
Betragbis 4.180 € je Maßnahme
VerfallKein Verfall

Dieser Zuschuss verfällt nicht. Wichtig: Antrag VOR dem Umbau stellen — rückwirkende Erstattung ist ausgeschlossen.

Pflegegeld & Sachleistungen

§§ 36–38 SGB XI
Monatlich
Betragje nach Pflegegrad
VerfallMonatsbezug

Pflegegeld wird bei bewilligtem Anspruch automatisch jeden Monat ausgezahlt — hier verfällt nichts. Beim Sachleistungsbudget gilt: Was der Pflegedienst in einem Monat nicht abrechnet, ist für diesen Monat verloren. Eine Ansparung ist nicht möglich (Ausnahme: bis zu 40 % können per Umwandlungsanspruch für Alltagsunterstützung genutzt werden).

Nie wieder eine Frist verpassen.

PflegePilot erinnert Sie automatisch 90 / 30 / 7 Tage vor jedem Verfall. Bei Pflegehilfsmitteln: Smart-Reminder am 25. — nur wenn diesen Monat noch nichts genutzt.

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