§ 40a Abs. 3 SGB XI
Ergänzende Unterstützungsleistungen rund um digitale Pflegeanwendungen: Einrichtung, Schulung, laufende Begleitung. Bis zu 30 €/Monat. Zusätzlich zum DiPA-Budget § 40a Abs. 2.
Stand BMG 2026
| Pflegegrad | Monatsbetrag | Jahresbetrag |
|---|---|---|
| PG 1 | 30,00 € | 360,00 € |
| PG 2 | 30,00 € | 360,00 € |
| PG 3 | 30,00 € | 360,00 € |
| PG 4 | 30,00 € | 360,00 € |
| PG 5 | 30,00 € | 360,00 € |
Wichtige Frist
Nicht genutztes Budget verfällt am 31. Dezember. Eine Übertragung ins Folgejahr ist nicht möglich.
Antrag erforderlich
Diese Leistung muss bei der Pflegekasse beantragt werden. PflegePilot bietet fertig ausgefüllte PDF-Anträge.
Gesetzestext
§ 40a Abs. 3 SGB XI
§ 40a Abs. 3 SGB XI – Ergänzende Unterstützungsleistungen für DiPA Zusätzlich zum Budget nach § 40a Abs. 2 erhalten Pflegebedürftige bis zu 30 Euro monatlich (Stand 2026) für ergänzende Unterstützungsleistungen rund um die Nutzung digitaler Pflegeanwendungen — beispielsweise Einrichtung, Erstanleitung und laufende Begleitung durch ambulante Pflegedienste oder anerkannte Anbieter nach § 45a.
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