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§ 40b Abs. 1 Nr. 2 SGB XI

DiPA-Unterstützungsleistung

Ergänzende Unterstützungsleistungen rund um digitale Pflegeanwendungen: Einrichtung, Schulung, laufende Begleitung. Bis zu 30 €/Monat. Zusätzlich zum DiPA-Budget (§ 40b Abs. 1 Nr. 1), eigener Höchstbetrag seit 01.01.2026.

Leistungsbeträge nach Pflegegrad

Stand BMG 2026

PflegegradMonatsbetragJahresbetrag
PG 130,00 €360,00 €
PG 230,00 €360,00 €
PG 330,00 €360,00 €
PG 430,00 €360,00 €
PG 530,00 €360,00 €

Wichtige Frist

Nicht genutztes Budget verfällt am 31. Dezember. Eine Übertragung ins Folgejahr ist nicht möglich.

Antrag erforderlich

Diese Leistung muss bei der Pflegekasse beantragt werden. PflegePilot bietet fertig ausgefüllte PDF-Anträge.

Gesetzestext

§ 40b Abs. 1 Nr. 2 SGB XI

§ 40b Abs. 1 Nr. 2 SGB XI i. V. m. § 39a – Ergänzende Unterstützung bei Nutzung digitaler Pflegeanwendungen

Pflegebedürftige haben bei der Nutzung digitaler Pflegeanwendungen (§ 40a) Anspruch auf ergänzende Unterstützungsleistungen durch zugelassene ambulante Pflegeeinrichtungen (§ 39a) — etwa Einrichtung auf dem Gerät, Erstanleitung und laufende Begleitung. Die Pflegekasse übernimmt dafür bis zu 30 Euro im Kalendermonat (§ 40b Abs. 1 Nr. 2, seit 01.01.2026) — zusätzlich zu den bis zu 40 Euro für die Anwendung selbst. Bis Ende 2025 galt für beide Leistungen ein gemeinsamer Deckel von 53 Euro.

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PflegePilot ersetzt keine Rechtsberatung. Alle Angaben ohne Gewähr.