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§ 40a Abs. 3 SGB XI

DiPA-Unterstützungsleistung

Ergänzende Unterstützungsleistungen rund um digitale Pflegeanwendungen: Einrichtung, Schulung, laufende Begleitung. Bis zu 30 €/Monat. Zusätzlich zum DiPA-Budget § 40a Abs. 2.

Leistungsbeträge nach Pflegegrad

Stand BMG 2026

PflegegradMonatsbetragJahresbetrag
PG 130,00 €360,00 €
PG 230,00 €360,00 €
PG 330,00 €360,00 €
PG 430,00 €360,00 €
PG 530,00 €360,00 €

Wichtige Frist

Nicht genutztes Budget verfällt am 31. Dezember. Eine Übertragung ins Folgejahr ist nicht möglich.

Antrag erforderlich

Diese Leistung muss bei der Pflegekasse beantragt werden. PflegePilot bietet fertig ausgefüllte PDF-Anträge.

Gesetzestext

§ 40a Abs. 3 SGB XI

§ 40a Abs. 3 SGB XI – Ergänzende Unterstützungsleistungen für DiPA

Zusätzlich zum Budget nach § 40a Abs. 2 erhalten Pflegebedürftige bis zu 30 Euro monatlich (Stand 2026) für ergänzende Unterstützungsleistungen rund um die Nutzung digitaler Pflegeanwendungen — beispielsweise Einrichtung, Erstanleitung und laufende Begleitung durch ambulante Pflegedienste oder anerkannte Anbieter nach § 45a.

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PflegePilot ersetzt keine Rechtsberatung. Alle Angaben ohne Gewähr.