§ 40b Abs. 1 Nr. 2 SGB XI
Ergänzende Unterstützungsleistungen rund um digitale Pflegeanwendungen: Einrichtung, Schulung, laufende Begleitung. Bis zu 30 €/Monat. Zusätzlich zum DiPA-Budget (§ 40b Abs. 1 Nr. 1), eigener Höchstbetrag seit 01.01.2026.
Stand BMG 2026
| Pflegegrad | Monatsbetrag | Jahresbetrag |
|---|---|---|
| PG 1 | 30,00 € | 360,00 € |
| PG 2 | 30,00 € | 360,00 € |
| PG 3 | 30,00 € | 360,00 € |
| PG 4 | 30,00 € | 360,00 € |
| PG 5 | 30,00 € | 360,00 € |
Wichtige Frist
Nicht genutztes Budget verfällt am 31. Dezember. Eine Übertragung ins Folgejahr ist nicht möglich.
Antrag erforderlich
Diese Leistung muss bei der Pflegekasse beantragt werden. PflegePilot bietet fertig ausgefüllte PDF-Anträge.
Gesetzestext
§ 40b Abs. 1 Nr. 2 SGB XI
§ 40b Abs. 1 Nr. 2 SGB XI i. V. m. § 39a – Ergänzende Unterstützung bei Nutzung digitaler Pflegeanwendungen Pflegebedürftige haben bei der Nutzung digitaler Pflegeanwendungen (§ 40a) Anspruch auf ergänzende Unterstützungsleistungen durch zugelassene ambulante Pflegeeinrichtungen (§ 39a) — etwa Einrichtung auf dem Gerät, Erstanleitung und laufende Begleitung. Die Pflegekasse übernimmt dafür bis zu 30 Euro im Kalendermonat (§ 40b Abs. 1 Nr. 2, seit 01.01.2026) — zusätzlich zu den bis zu 40 Euro für die Anwendung selbst. Bis Ende 2025 galt für beide Leistungen ein gemeinsamer Deckel von 53 Euro.
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