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§ 45h SGB XI

Pauschaler Zuschuss neue Wohnform

Pauschaler Zuschuss für Pflegebedürftige in gemeinschaftlichen Wohnformen, wenn die Versorgung durch einen Pflegedienst mit Versorgungsvertrag nach § 92c sichergestellt ist (seit 01.01.2026).

Leistungsbeträge nach Pflegegrad

Stand BMG 2026

PflegegradMonatsbetragJahresbetrag
PG 1450,00 €5.400,00 €
PG 2450,00 €5.400,00 €
PG 3450,00 €5.400,00 €
PG 4450,00 €5.400,00 €
PG 5450,00 €5.400,00 €

Antrag erforderlich

Diese Leistung muss bei der Pflegekasse beantragt werden. PflegePilot bietet fertig ausgefüllte PDF-Anträge.

Gesetzestext

§ 45h SGB XI

§ 45h SGB XI – Pauschaler Zuschuss für Pflegebedürftige in gemeinschaftlichen Wohnformen (NEU 2026)

Leben Pflegebedürftige in einer gemeinschaftlichen Wohnform, deren pflegerische Versorgung durch einen Pflegedienst mit Versorgungsvertrag nach § 92c sichergestellt ist, erhalten sie einen monatlichen pauschalen Zuschuss in Höhe von 450 Euro (alle Pflegegrade 1–5). Diese Leistung schließt einen parallelen Anspruch auf den Wohngruppen-Zuschlag nach § 45f aus.

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