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§ 41 SGB XI

Tages- und Nachtpflege

Eigenes Budget für tags-/nachtsstationäre Pflege in einer Einrichtung. Wird NICHT auf Pflegegeld/Sachleistung angerechnet — voll kombinierbar.

Leistungsbeträge nach Pflegegrad

Stand BMG 2026

PflegegradMonatsbetragJahresbetrag
PG 1
PG 2721,00 €8.652,00 €
PG 31.357,00 €16.284,00 €
PG 41.685,00 €20.220,00 €
PG 52.085,00 €25.020,00 €

Wichtige Frist

Nicht genutztes Budget verfällt am 31. Dezember. Eine Übertragung ins Folgejahr ist nicht möglich.

Antrag erforderlich

Diese Leistung muss bei der Pflegekasse beantragt werden. PflegePilot bietet fertig ausgefüllte PDF-Anträge.

Gesetzestext

§ 41 SGB XI

§ 41 SGB XI – Tages- und Nachtpflege

Pflegebedürftige der Pflegegrade 2 bis 5 haben Anspruch auf teilstationäre Pflege in Einrichtungen der Tages- oder Nachtpflege, wenn die häusliche Pflege nicht in ausreichendem Umfang sichergestellt werden kann. Der Anspruch beträgt monatlich (Stand 2026): PG 2: 721 €, PG 3: 1.357 €, PG 4: 1.685 €, PG 5: 2.085 €. Die teilstationäre Pflege wird neben dem Pflegegeld und der Pflegesachleistung gewährt.

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PflegePilot ersetzt keine Rechtsberatung. Alle Angaben ohne Gewähr.