§ 45g SGB XI
Einmalige Anschubfinanzierung bei Gründung einer Pflege-WG. Antrag innerhalb 12 Monaten nach Gründung. Pro WG insgesamt höchstens 10.452 €.
Stand BMG 2026
| Pflegegrad | Betrag |
|---|---|
| PG 1 | 2.613,00 € |
| PG 2 | 2.613,00 € |
| PG 3 | 2.613,00 € |
| PG 4 | 2.613,00 € |
| PG 5 | 2.613,00 € |
Antrag erforderlich
Diese Leistung muss bei der Pflegekasse beantragt werden. PflegePilot bietet fertig ausgefüllte PDF-Anträge.
Gesetzestext
§ 45g SGB XI
§ 45g SGB XI – Anschubfinanzierung für ambulant betreute Wohngruppen Für die altersgerechte oder barrierearme Umgestaltung der gemeinsamen Wohnung bei Neugründung einer ambulant betreuten Wohngruppe (§ 45f) erhalten Pflegebedürftige eine Anschubfinanzierung in Höhe von einmalig 2.613 Euro pro Person (Stand 2026), insgesamt höchstens 10.452 Euro je Wohngruppe. Der Antrag muss innerhalb von 12 Monaten nach Gründung gestellt werden.
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