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§ 45g SGB XI

WG-Anschubfinanzierung

Einmalige Anschubfinanzierung bei Gründung einer Pflege-WG. Antrag innerhalb 12 Monaten nach Gründung. Pro WG insgesamt höchstens 10.452 €.

Leistungsbeträge nach Pflegegrad

Stand BMG 2026

PflegegradBetrag
PG 12.613,00 €
PG 22.613,00 €
PG 32.613,00 €
PG 42.613,00 €
PG 52.613,00 €

Antrag erforderlich

Diese Leistung muss bei der Pflegekasse beantragt werden. PflegePilot bietet fertig ausgefüllte PDF-Anträge.

Gesetzestext

§ 45g SGB XI

§ 45g SGB XI – Anschubfinanzierung für ambulant betreute Wohngruppen

Für die altersgerechte oder barrierearme Umgestaltung der gemeinsamen Wohnung bei Neugründung einer ambulant betreuten Wohngruppe (§ 45f) erhalten Pflegebedürftige eine Anschubfinanzierung in Höhe von einmalig 2.613 Euro pro Person (Stand 2026), insgesamt höchstens 10.452 Euro je Wohngruppe. Der Antrag muss innerhalb von 12 Monaten nach Gründung gestellt werden.

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