§ 45f SGB XI
Zuschlag für Pflegebedürftige in einer ambulant betreuten Pflege-WG. Voraussetzung: 3–12 Bewohner, mindestens drei mit Pflegegrad, gemeinschaftliche Präsenzkraft. ZUSÄTZLICH zu Pflegegeld/Sachleistung.
Stand BMG 2026
| Pflegegrad | Monatsbetrag | Jahresbetrag |
|---|---|---|
| PG 1 | 224,00 € | 2.688,00 € |
| PG 2 | 224,00 € | 2.688,00 € |
| PG 3 | 224,00 € | 2.688,00 € |
| PG 4 | 224,00 € | 2.688,00 € |
| PG 5 | 224,00 € | 2.688,00 € |
Antrag erforderlich
Diese Leistung muss bei der Pflegekasse beantragt werden. PflegePilot bietet fertig ausgefüllte PDF-Anträge.
Gesetzestext
§ 45f SGB XI
§ 45f SGB XI – Zusätzliche Leistungen für Pflegebedürftige in ambulant betreuten Wohngruppen Pflegebedürftige der Pflegegrade 1 bis 5 erhalten einen monatlichen Pauschalbetrag in Höhe von 224 Euro (Stand 2026), wenn sie in einer ambulant betreuten Wohngruppe leben. Voraussetzung: drei bis zwölf Bewohner, davon mindestens drei mit anerkanntem Pflegegrad, sowie eine gemeinschaftliche organisatorische Präsenzkraft.
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