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§ 45f SGB XI

WG-Zuschlag

Zuschlag für Pflegebedürftige in einer ambulant betreuten Pflege-WG. Voraussetzung: 3–12 Bewohner, mindestens drei mit Pflegegrad, gemeinschaftliche Präsenzkraft. ZUSÄTZLICH zu Pflegegeld/Sachleistung.

Leistungsbeträge nach Pflegegrad

Stand BMG 2026

PflegegradMonatsbetragJahresbetrag
PG 1224,00 €2.688,00 €
PG 2224,00 €2.688,00 €
PG 3224,00 €2.688,00 €
PG 4224,00 €2.688,00 €
PG 5224,00 €2.688,00 €

Antrag erforderlich

Diese Leistung muss bei der Pflegekasse beantragt werden. PflegePilot bietet fertig ausgefüllte PDF-Anträge.

Gesetzestext

§ 45f SGB XI

§ 45f SGB XI – Zusätzliche Leistungen für Pflegebedürftige in ambulant betreuten Wohngruppen

Pflegebedürftige der Pflegegrade 1 bis 5 erhalten einen monatlichen Pauschalbetrag in Höhe von 224 Euro (Stand 2026), wenn sie in einer ambulant betreuten Wohngruppe leben. Voraussetzung: drei bis zwölf Bewohner, davon mindestens drei mit anerkanntem Pflegegrad, sowie eine gemeinschaftliche organisatorische Präsenzkraft.

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