Was ist der Pflege-Pauschbetrag?
Der Pflege-Pauschbetrag (§ 33b Abs. 6 EStG) ist eine pauschale Steuerermäßigung für Personen, die einen Angehörigen unentgeltlich pflegen. Sie müssen keine Belege sammeln — der Betrag wird automatisch abgezogen.
Höhe nach Pflegegrad
| Pflegegrad | Pflege-Pauschbetrag pro Jahr |
|---|---|
| Pflegegrad 2 | 600 EUR |
| Pflegegrad 3 | 1.100 EUR |
| Pflegegrad 4 oder 5 | 1.800 EUR |
| „hilflos" (Merkzeichen H) | 1.800 EUR |
Voraussetzungen
- 1.Die gepflegte Person hat mindestens Pflegegrad 2.
- 2.Pflege erfolgt in der eigenen Wohnung oder der des Pflegebedürftigen.
- 3.Die Wohnung muss in Deutschland, EU oder EWR liegen.
- 4.Die Pflege erfolgt unentgeltlich — Sie dürfen kein Geld dafür nehmen (Pflegegeld der Pflegekasse zählt nicht als Bezahlung, wenn es treuhänderisch für den Pflegebedürftigen verwendet wird).
- 5.Persönliche Pflege: Sie pflegen tatsächlich selbst — nicht nur „Aufsicht aus der Ferne".
Wo trage ich das in die Steuererklärung ein?
In der Anlage Außergewöhnliche Belastungen (Zeile 11–13 in ELSTER):
- Name und Geburtsdatum der gepflegten Person
- Pflegegrad und Steuer-Identifikationsnummer
- Wer sich den Pauschbetrag teilt (bei mehreren Pflegepersonen anteilig)
Pauschbetrag oder tatsächliche Kosten?
Sie können wählen:
- Pauschbetrag: einfach, keine Belege, fester Betrag
- Tatsächliche Kosten (§ 33 EStG): Bei hohen Ausgaben (Pflegeheim, Pflegedienst über Eigenanteil) lohnt sich oft die Detail-Aufstellung — aber: nur der Teil über der „zumutbaren Belastung" ist absetzbar.
Behindertenpauschbetrag zusätzlich?
Ja! Wenn die gepflegte Person einen Schwerbehindertenausweis mit dem Merkzeichen H, Bl, TBl oder Pflegegrad 4/5 hat, können Sie zusätzlich den Behindertenpauschbetrag übertragen lassen — bis zu 9.600 EUR zusätzlich (§ 33b EStG Abs. 5).
Tipp: Pflegegeld bleibt steuerfrei
Pflegegeld, das Sie als Pflegeperson treuhänderisch für den Pflegebedürftigen verwenden, ist nach § 3 Nr. 36 EStG steuerfrei — egal wie hoch. Voraussetzung: Sie sind eine sittlich verpflichtete Person (= Angehörige(r) bis 4. Grad).