Kurzantwort
PflegePilot ist eine kostenlose App für iPhone und iPad: Pflegegrad-Selbsttest nach dem offiziellen NBA-Verfahren, Budget-Übersicht über alle Leistungstöpfe, Fristen-Erinnerungen per Push und fertige Anträge als PDF. Ohne Abo, ohne Registrierungszwang — der Gastmodus funktioniert vollständig offline auf dem Gerät.
Das Problem, das die App löst
Wer einen Angehörigen pflegt, verwaltet nicht ein Budget, sondern mehrere gleichzeitig — mit unterschiedlichen Höhen, unterschiedlichen Turnussen und unterschiedlichen Verfallsfristen. Pflegegeld läuft monatlich, der Entlastungsbetrag ist ins Folgehalbjahr übertragbar, das Entlastungsbudget verfällt zum Jahresende, der Wohnumfeldzuschuss gilt je Maßnahme.
Den Überblick verliert man dabei fast zwangsläufig. Und was nicht abgerufen wird, ist weg.
Was die App kann
1. Pflegegrad-Selbsttest nach dem NBA-Verfahren
Die App führt durch das Neue Begutachtungsassessment (§ 15 SGB XI) — mit 64 Kriterien in sechs Modulen, verteilt wie im echten Verfahren:
| Modul | Inhalt | Kriterien | Gewicht |
|---|---|---|---|
| 1 | Mobilität | 5 | 10 % |
| 2 | Kognition und Kommunikation | 11 | max(M2, M3) |
| 3 | Verhalten und Psyche | 13 | = 15 % |
| 4 | Selbstversorgung | 13 | 40 % |
| 5 | Krankheitsbewältigung | 16 | 20 % |
| 6 | Alltagsgestaltung | 6 | 15 % |
Gerechnet wird mit den Punktgrenzen aus § 15 Abs. 3 SGB XI:
- 12,5 bis unter 27 Punkte → Pflegegrad 1
- 27 bis unter 47,5 → Pflegegrad 2
- 47,5 bis unter 70 → Pflegegrad 3
- 70 bis unter 90 → Pflegegrad 4
- ab 90 → Pflegegrad 5
Auch die max(M2, M3)-Regel ist korrekt abgebildet: Von den Modulen 2 und 3 fließt nur der höhere Wert ein.
Das Ergebnis ist eine Einschätzung, keine Zusage — entscheiden darf nur der Medizinische Dienst. Aber Sie wissen vor dem Termin, wo Sie ungefähr stehen und welche Module den Ausschlag geben.
2. Budget-Übersicht über alle Töpfe
Die App zeigt für den jeweiligen Pflegegrad, was zusteht, was verbraucht ist und wann etwas verfällt:
- Pflegegeld (§ 37) und Pflegesachleistung (§ 36), monatlich
- Entlastungsbetrag 131 EUR monatlich, ins folgende Kalenderhalbjahr übertragbar
- Pflegehilfsmittel 42 EUR monatlich
- Entlastungsbudget 3.539 EUR im Jahr für Verhinderungs- und Kurzzeitpflege
- Tagespflege (§ 41) mit eigenem Budget
- Wohnumfeldverbesserung 4.180 EUR je Maßnahme
- Digitale Pflegeanwendungen bis 40 EUR plus 30 EUR Unterstützung monatlich
Alle Beträge entsprechen dem Stand 2026 und werden gegen die amtlichen Quellen gepflegt.
3. Fristen-Erinnerungen
Der häufigste Geldverlust entsteht durch Fristen, von denen niemand wusste. Der Entlastungsbetrag aus 2026 verfällt am 30. Juni 2027, das Entlastungsbudget am 31. Dezember.
Die App erinnert per Push rechtzeitig vorher — ohne Newsletter, ohne E-Mail-Liste.
4. Anträge als fertiges PDF
Fünf Antragstypen sind hinterlegt: Erstantrag, Höherstufung, Widerspruch, Verhinderungspflege und Entlastungsbetrag. Daten einmal eingeben, PDF erzeugen, ausdrucken, unterschreiben, abschicken.
5. Checkliste für den MD-Termin
Auf Basis Ihrer Selbsttest-Antworten erstellt die App eine personalisierte Checkliste: welche Themen Sie ansprechen sollten, welche Unterlagen bereitliegen müssen, wo Ihre schwächsten Module liegen.
6. Mehrere Pflegebedürftige
Wer beide Eltern betreut, verwaltet sie getrennt in einem Account — mit eigenen Pflegegraden und eigenen Budgets.
7. Ratgeber offline
Alle Ratgeber-Artikel dieser Seite sind auch in der App verfügbar, ebenfalls kostenlos.
Was die App bewusst nicht tut
- Keine Gesundheitsdaten ohne Ihre Zustimmung. Im Gastmodus bleiben alle Daten auf dem Gerät.
- Kein Abo, kein Premium. Es gibt keine kostenpflichtige Version und keine gesperrten Funktionen.
- Kein Datenverkauf.
- Keine automatische Antragstellung. Die App erzeugt das PDF, absenden müssen Sie selbst — bewusst, weil ein Antrag eine rechtsverbindliche Erklärung ist.
Womit die App finanziert wird
Transparenz an dieser Stelle ist uns wichtig: PflegePilot ist kostenlos und finanziert sich über Affiliate-Links zu Anbietern, die kontextbezogen eingeblendet werden — etwa beim Thema Pflegehilfsmittel oder Hausnotruf.
Diese Hinweise sind als Anzeige gekennzeichnet und erscheinen nicht im Dashboard oder in der Budgetübersicht. Ihre Nutzung der App ändert sich nicht, wenn Sie sie ignorieren.
Mit oder ohne Account?
| Gastmodus | Mit Account | |
|---|---|---|
| Selbsttest | ja | ja |
| Budgets und Transaktionen | ja, lokal | ja, synchronisiert |
| Anträge als PDF | ja | ja |
| Ratgeber | ja | ja |
| Gerätewechsel möglich | nein | ja |
| Daten bei Verlust des Geräts | weg | wiederherstellbar |
Der Gastmodus speichert alles nur lokal. Wer die Daten über einen Gerätewechsel retten oder von iPhone und iPad aus zugreifen will, braucht einen Account. Der Wechsel ist jederzeit möglich, bestehende Gastdaten werden dabei auf Wunsch übernommen.
Häufige Fragen
Ist die App wirklich kostenlos?
Ja. Download und alle Funktionen sind kostenlos, es gibt kein Abo und keine Premium-Version. Finanziert wird das Angebot über gekennzeichnete Affiliate-Hinweise.
Brauche ich einen Account?
Nein. Der Gastmodus umfasst alle Funktionen, die Daten bleiben dabei ausschließlich auf Ihrem Gerät. Ein Account lohnt sich, wenn Sie mehrere Geräte nutzen oder die Daten sichern möchten.
Ersetzt der Selbsttest die Begutachtung?
Nein. Er bildet das offizielle Verfahren mit seinen 64 Kriterien und der korrekten Gewichtung nach, liefert aber eine Einschätzung — nicht mehr. Über den Pflegegrad entscheidet allein der Medizinische Dienst.
Funktioniert die App auch, wenn noch kein Pflegegrad vorliegt?
Genau dafür ist sie gedacht. Mit dem Selbsttest sehen Sie vor dem Termin, ob ein Antrag aussichtsreich ist und welche Bereiche Sie besonders sorgfältig schildern sollten.
Sind die Beträge aktuell?
Ja. Alle Leistungsbeträge entsprechen dem Stand 2026 und werden gegen das Gesetzesportal des Bundes und die Übersichten der Fachverbände geprüft.
Rechtsgrundlage
- § 15 SGB XI — Begutachtungsinstrument, Module, Gewichtung und Punktgrenzen
- § 36, § 37, § 41, § 45b SGB XI — die in der App abgebildeten Leistungen
- § 40 Abs. 2 und 4 SGB XI — Pflegehilfsmittel und Wohnumfeldverbesserung
- § 42a SGB XI — gemeinsamer Jahresbetrag für Verhinderungs- und Kurzzeitpflege