Was sind Digitale Pflegeanwendungen (DiPAs)?
DiPAs sind Apps oder Softwareanwendungen, die vom Bundesinstitut für Arzneimittel und Medizinprodukte (BfArM) zugelassen wurden. Sie unterstützen bei der häuslichen Pflege.
Wer hat Anspruch?
Pflegebedürftige ab Pflegegrad 1 sowie deren pflegende Angehörige.
Was bezahlt die Pflegekasse?
Die Pflegekasse übernimmt bis zu 40 EUR/Monat für zugelassene DiPAs (§ 40a Abs. 2 SGB XI) — als eigenes Budget, unabhängig vom Entlastungsbetrag. Zusätzlich gibt es bis zu 30 EUR/Monat für ergänzende Unterstützung (Einrichtung, Schulung) nach § 40a Abs. 3.
Welche DiPAs gibt es?
Das BfArM führt ein öffentliches DiPA-Verzeichnis auf bfarm.de. Typische Bereiche:
- Demenz & Kognition: Gedächtnistraining, Orientierungshilfen
- Sturzprävention: Balance-Training, Bewegungsübungen
- Kommunikation: Unterstützte Kommunikation für Pflegebedürftige
- Pflegeorganisation: Koordination zwischen Pflegepersonen
Wie beantragen?
- 1.DiPA aus dem BfArM-Verzeichnis auswählen
- 2.Arzt verschreibt die DiPA (Verordnung)
- 3.Bei Pflegekasse einreichen
- 4.Zugang zur App erhalten
Manche Anbieter übernehmen den Prozess komplett — frage direkt beim DiPA-Anbieter nach.
Tipp
Die Liste zugelassener DiPAs wächst stetig. Schau regelmäßig auf bfarm.de/DiPA nach neuen Anwendungen.