Was zahlt die Pflegekasse?
Bei vollstationärer Pflege (§ 43 SGB XI) zahlt die Pflegekasse feste Beträge je Pflegegrad:
| Pflegegrad | Pflegekasse/Monat |
|---|---|
| PG 1 | 0 EUR (kein Anspruch auf vollstationäre Leistungen) |
| PG 2 | 805 EUR |
| PG 3 | 1.319 EUR |
| PG 4 | 1.855 EUR |
| PG 5 | 2.095 EUR |
(Stand 2025 nach PUEG-Erhöhung)
Was kostet ein Pflegeheim wirklich?
Die tatsächlichen Kosten liegen oft bei 4.000–6.000 EUR/Monat. Der Rest nach Abzug der Pflegekassenleistung ist der Eigenanteil der Familie.
Typische Zusammensetzung der Gesamtkosten:
- Pflegekosten: ca. 2.500–3.500 EUR
- Unterkunft & Verpflegung: ca. 800–1.200 EUR
- Investitionskosten: ca. 300–600 EUR
Wer zahlt den Eigenanteil?
- 1.Der Pflegebedürftige selbst (aus Rente, Vermögen)
- 2.Unterhaltspflichtige Kinder (seit 2020: nur wenn Jahreseinkommen > 100.000 EUR)
- 3.Sozialhilfe (Hilfe zur Pflege) wenn Eigenmittel nicht ausreichen
Entlastung durch einrichtungsinterne Eigenanteile
Seit 2022 gibt es einen Pflegekassen-Zuschuss zum Eigenanteil — je länger die Pflege dauert:
- 1. Jahr: 15% des pflegebedingten Eigenanteils
- 2. Jahr: 30%
- 3. Jahr: 50%
- Ab 4. Jahr: 75%
Was ist mit dem Entlastungsbetrag?
Auch im Pflegeheim haben Bewohner mit PG 1 Anspruch auf den Entlastungsbetrag von 131 EUR/Monat — für Aktivitäten und Betreuungsangebote.
Sozialhilfe beantragen
Wenn das Geld nicht reicht, beim zuständigen Sozialamt Hilfe zur Pflege beantragen. Wichtig: frühzeitig, denn die Bearbeitung dauert.