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Das gemeinsame Jahresbudget: 3.539 EUR flexibel nutzen (ab 01.07.2025)

Verhinderungspflege und Kurzzeitpflege werden zu einem Budget zusammengeführt.

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Das gemeinsame Entlastungsbudget ab 01.07.2025

Ab dem 01. Juli 2025 tritt § 42a SGB XI in Kraft: Verhinderungspflege und Kurzzeitpflege werden zu einem gemeinsamen Jahresbudget von 3.539 EUR zusammengefasst.

Was ändert sich?

Vorher (bis 30.06.2025):

LeistungBetrag/Jahr
Verhinderungspflege (§ 39)1.612 EUR
Kurzzeitpflege (§ 42)1.774 EUR
Gesamt (mit Übertragung)max. 3.386 EUR

Ab 01.07.2025 (§ 42a):

  • Ein gemeinsames Budget: 3.539 EUR
  • Frei aufteilbar auf Verhinderungs- und Kurzzeitpflege
  • Keine separate Antragstellung mehr nötig

Wer hat Anspruch?

Pflegebedürftige ab Pflegegrad 2 in häuslicher Pflege.

Wie wird das Budget genutzt?

Das Budget kann flexibel eingesetzt werden:

  • Nur Verhinderungspflege: bis zu 3.539 EUR für Ersatzpflegepersonen
  • Nur Kurzzeitpflege: bis zu 3.539 EUR für stationäre Kurzzeit-Unterbringung
  • Mischung: nach eigenem Ermessen aufteilen

WICHTIG: Kein Übertrag ins Folgejahr!

Das Budget verfällt am 31. Dezember des Jahres. Eine Übertragung ist nicht möglich.

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