Das gemeinsame Entlastungsbudget ab 01.07.2025
Ab dem 01. Juli 2025 tritt § 42a SGB XI in Kraft: Verhinderungspflege und Kurzzeitpflege werden zu einem gemeinsamen Jahresbudget von 3.539 EUR zusammengefasst.
Was ändert sich?
Vorher (bis 30.06.2025):
| Leistung | Betrag/Jahr |
|---|---|
| Verhinderungspflege (§ 39) | 1.612 EUR |
| Kurzzeitpflege (§ 42) | 1.774 EUR |
| Gesamt (mit Übertragung) | max. 3.386 EUR |
Ab 01.07.2025 (§ 42a):
- Ein gemeinsames Budget: 3.539 EUR
- Frei aufteilbar auf Verhinderungs- und Kurzzeitpflege
- Keine separate Antragstellung mehr nötig
Wer hat Anspruch?
Pflegebedürftige ab Pflegegrad 2 in häuslicher Pflege.
Wie wird das Budget genutzt?
Das Budget kann flexibel eingesetzt werden:
- Nur Verhinderungspflege: bis zu 3.539 EUR für Ersatzpflegepersonen
- Nur Kurzzeitpflege: bis zu 3.539 EUR für stationäre Kurzzeit-Unterbringung
- Mischung: nach eigenem Ermessen aufteilen
WICHTIG: Kein Übertrag ins Folgejahr!
Das Budget verfällt am 31. Dezember des Jahres. Eine Übertragung ist nicht möglich.
PflegePilot zeigt dein Restbudget und warnt automatisch, wenn das Jahresende naht.