Was ist Verhinderungspflege?
Verhinderungspflege greift, wenn deine Pflegeperson — z.B. Ehepartner, Kind — vorübergehend ausfällt oder verhindert ist wegen:
- Urlaub
- Krankheit
- Berufliche Verpflichtung
- Sonstiger persönlicher Gründe
Seit 01.07.2025: Gemeinsames Entlastungsbudget (§ 42a SGB XI)
Verhinderungspflege (§ 39) und Kurzzeitpflege (§ 42) sind seit dem 01. Juli 2025 zu einem gemeinsamen Jahresbudget von 3.539 EUR zusammengefasst (§ 42a SGB XI). Das Budget kann frei für beide Leistungsarten genutzt werden.
Wichtig: Die alten getrennten Höchstbeträge (1.612 EUR Verhinderungspflege, 1.774 EUR Kurzzeitpflege) gelten nicht mehr. Stattdessen entscheidest du selbst, wie du die 3.539 EUR aufteilst.
Pflege durch nahe Angehörige — gedeckelt auf 2× Pflegegeld
Wenn die Ersatzpflege durch nahe Angehörige oder im Haushalt lebende Personen erfolgt, ist der Betrag pro Kalenderjahr auf den doppelten Pflegegeld-Monatsbetrag begrenzt (Stand 2026):
| Pflegegrad | Maximalbetrag |
|---|---|
| PG 2 | 694 EUR (2× 347) |
| PG 3 | 1.198 EUR (2× 599) |
| PG 4 | 1.600 EUR (2× 800) |
| PG 5 | 1.980 EUR (2× 990) |
Bei Ersatzpflege durch fremde Personen / Pflegedienste stehen die vollen 3.539 EUR zur Verfügung.
Wer hat Anspruch?
Pflegebedürftige ab Pflegegrad 2, wenn sie:
- mindestens 6 Monate zu Hause gepflegt wurden
- von einer nahestehenden Person gepflegt werden
Was kann genutzt werden?
- Professioneller Pflegedienst
- Nachbarn, Bekannte (nicht nahe Verwandte 1. Grades ohne gleichzeitige Erwerbstätigkeit)
- Pflegehilfen oder -agenturen
So beantragst du Verhinderungspflege
- 1.Bei der Pflegekasse anrufen: "Ich möchte Verhinderungspflege in Anspruch nehmen"
- 2.Formular ausfüllen (oder PDF-Antrag mit PflegePilot erstellen)
- 3.Rechnungen der Ersatzpflegeperson einreichen
- 4.Pflegekasse erstattet den Betrag
Tipp
Plane frühzeitig! Besonders bei professionellen Pflegediensten gibt es oft Wartelisten. Melde die Verhinderungspflege vor dem Urlaubsantritt an.