Alle Ratgeber-Artikel
🔀

Kombinationsleistung: Pflegegeld + Sachleistung clever mischen

Sie nutzen Pflegedienst, aber nicht voll? Restbetrag gibt es anteilig als Pflegegeld zurück.

Stand: 4. August 2026 · gegen BMG-Quellen geprüftkombinationsleistung§38 sgb xipflegegeldsachleistungrechner

Kurzantwort

Die Kombinationsleistung (§ 38 SGB XI) erlaubt es, Pflegedienst und Angehörigenpflege gleichzeitig zu nutzen. Schöpfen Sie die Sachleistung nur teilweise aus, bekommen Sie den ungenutzten Prozentsatz als anteiliges Pflegegeld. Wichtig: An die Entscheidung sind Sie sechs Monate gebunden.

Das Grundprinzip in einem Satz

Der Prozentsatz, den Sie nicht an Sachleistung verbrauchen, ist der Prozentsatz, den Sie an Pflegegeld bekommen.

Nutzen Sie 40 % der Sachleistung, erhalten Sie 60 % des Pflegegeldes. Nutzen Sie 70 %, bleiben 30 % Pflegegeld. Die Rechnung ist immer dieselbe.

Die Berechnung Schritt für Schritt

Schritt 1: Wie viel Prozent des Sachleistungsbudgets hat der Pflegedienst abgerechnet?

Schritt 2: 100 % minus diesen Wert = Ihr verbleibender Pflegegeld-Anteil.

Schritt 3: Diesen Prozentsatz auf das volle Pflegegeld Ihres Pflegegrads anwenden.

Rechenbeispiel Pflegegrad 3

  • Sachleistungsanspruch: 1.497 EUR
  • Pflegegeld-Anspruch: 599 EUR
  • Der Pflegedienst rechnet ab: 748,50 EUR → das sind 50 %
  • Verbleibendes Pflegegeld: 50 % von 599 EUR = 299,50 EUR

Ergebnis: Versorgung im Wert von 748,50 EUR plus 299,50 EUR auf dem Konto.

Rechenbeispiel Pflegegrad 4

  • Sachleistungsanspruch: 1.859 EUR
  • Pflegegeld-Anspruch: 800 EUR
  • Der Pflegedienst rechnet ab: 1.301,30 EUR → das sind 70 %
  • Verbleibendes Pflegegeld: 30 % von 800 EUR = 240 EUR

Alle Pflegegrade auf einen Blick

Was bei welcher Ausschöpfung übrig bleibt:

Sachleistung genutztPG 2 (347 EUR)PG 3 (599 EUR)PG 4 (800 EUR)PG 5 (990 EUR)
25 %260,25 EUR449,25 EUR600,00 EUR742,50 EUR
50 %173,50 EUR299,50 EUR400,00 EUR495,00 EUR
75 %86,75 EUR149,75 EUR200,00 EUR247,50 EUR
100 %0 EUR0 EUR0 EUR0 EUR

Der häufigste Denkfehler

Viele Familien fürchten: „Wenn ich den Pflegedienst hole, ist mein Pflegegeld weg."

Das stimmt nicht. Nur der anteilig verbrauchte Prozentsatz wird abgezogen. Wer einmal pro Woche den Pflegedienst kommen lässt und damit 20 % des Sachleistungsbudgets nutzt, behält immer noch 80 % des Pflegegeldes.

Rechnen Sie es durch, bevor Sie auf professionelle Hilfe verzichten: Bei Pflegegrad 4 kostet Sie ein Pflegedienst-Einsatz, der 20 % des Budgets verbraucht, genau 160 EUR Pflegegeld — dafür bekommen Sie Leistungen im Wert von rund 372 EUR. Das Tauschverhältnis ist fast immer zu Ihren Gunsten, weil die Sachleistung mehr als doppelt so hoch dotiert ist.

Die Sechs-Monats-Bindung

Das ist die Regel, die in kaum einem Ratgeber steht: Nach § 38 Satz 2 SGB XI sind Sie an Ihre Entscheidung für die Kombinationsleistung sechs Monate gebunden.

Was das praktisch bedeutet:

  • Sie können den Umfang der Pflegedienst-Einsätze jederzeit ändern — das Verhältnis rechnet die Pflegekasse automatisch neu.
  • Sie können aber nicht nach vier Wochen zurück zu reinem Pflegegeld wechseln, wenn Ihnen die Lösung nicht gefällt.

Probieren Sie deshalb im Zweifel zuerst mit einem einzelnen Einsatz aus, wie die Zusammenarbeit läuft.

Was während Verhinderungs- und Kurzzeitpflege gilt

Auch bei der Kombinationsleistung wird das anteilige Pflegegeld zur Hälfte fortgezahlt, während Verhinderungs- oder Kurzzeitpflege läuft — für bis zu acht Wochen je Kalenderjahr (§ 38 Satz 4 SGB XI).

Wer also 300 EUR anteiliges Pflegegeld bezieht, bekommt in dieser Zeit 150 EUR weiter.

Wann sich die Kombination besonders lohnt

  • Medizinnahe Aufgaben abgeben: Insulingabe, Wundversorgung oder Kompressionsstrümpfe übernimmt der Dienst, alles andere die Familie.
  • Morgens Entlastung: Die Grundpflege am Morgen ist körperlich am anstrengendsten. Ein Dienst, der nur morgens kommt, verbraucht wenig Budget und entlastet enorm.
  • Berufstätige Angehörige: Der Dienst deckt die Arbeitszeiten ab, die Familie den Rest.
  • Als Übergang: Wenn absehbar ist, dass der Hilfebedarf steigt, lässt sich die Sachleistung schrittweise hochfahren.

Was zusätzlich läuft — und nicht angerechnet wird

Die Kombinationsleistung betrifft nur das Verhältnis von Pflegegeld und Sachleistung. Diese Ansprüche bleiben davon vollständig unberührt:

LeistungBetragWirkung auf die Kombination
Entlastungsbetrag (§ 45b)131 EUR/Monatkeine Anrechnung
Pflegehilfsmittel (§ 40 Abs. 2)42 EUR/Monatkeine Anrechnung
Tagespflege (§ 41)bis 2.085 EUR/Monatkeine Anrechnung
Entlastungsbudget (§ 42a)3.539 EUR/Jahrkeine Anrechnung

Die Tagespflege ist dabei der stärkste Hebel, den fast niemand vollständig nutzt: Sie können Pflegegeld beziehen, zusätzlich den Pflegedienst über die Sachleistung kommen lassen und parallel Tagespflege in Anspruch nehmen — alle drei Budgets laufen nebeneinander, ohne sich gegenseitig zu kürzen.

Abrechnung prüfen — drei typische Fehler

Die Pflegekasse berechnet den Anteil automatisch. Fehler sind selten, aber teuer, weil sie sich Monat für Monat wiederholen. Prüfen Sie im Leistungsbescheid:

  1. 1.Falscher Sachleistungsbetrag als Basis. Wird noch mit dem Vorjahreswert gerechnet? Für 2026 gelten 796 / 1.497 / 1.859 / 2.299 EUR.
  2. 2.Prozentsatz auf den falschen Monat bezogen. Rechnungen des Pflegedienstes gehen oft mit Verzug ein. Der Anteil muss sich auf den Leistungsmonat beziehen, nicht auf den Zahlungsmonat.
  3. 3.Anteiliges Pflegegeld bei Verhinderungspflege vergessen. Auch die anteilige Zahlung wird für bis zu acht Wochen hälftig fortgeführt — das wird gern übersehen.

Gegen einen fehlerhaften Bescheid können Sie innerhalb eines Monats Widerspruch einlegen (§ 84 SGG).

So melden Sie die Kombinationsleistung an

  1. 1.Pflegedienst auswählen und Leistungsumfang besprechen.
  2. 2.Dem Pflegedienst mitteilen, dass Sie Kombinationsleistung wünschen — nicht reine Sachleistung.
  3. 3.Der Pflegekasse formlos mitteilen, dass Sie ab Datum X kombinieren.
  4. 4.Der Dienst rechnet direkt ab, die Pflegekasse überweist den Pflegegeld-Anteil automatisch — meist am Monatsende, wenn die Abrechnung vorliegt.

Sie müssen selbst nichts ausrechnen. Rechnen Sie aber gegen: Fehler in der Anteilsberechnung kommen vor.

Häufige Fragen

Verliere ich mein Pflegegeld komplett, wenn ich einen Pflegedienst nutze?

Nein. Abgezogen wird nur der prozentual verbrauchte Anteil. Bei 30 % Sachleistungsnutzung behalten Sie 70 % des Pflegegeldes.

Wie lange bin ich an die Kombinationsleistung gebunden?

Sechs Monate. Das regelt § 38 Satz 2 SGB XI. Den Umfang der Einsätze dürfen Sie in dieser Zeit jederzeit ändern, den Wechsel zurück zu reinem Pflegegeld nicht.

Muss ich den Anteil selbst berechnen?

Nein. Der Pflegedienst rechnet mit der Pflegekasse ab, die Kasse ermittelt den Prozentsatz und überweist das anteilige Pflegegeld automatisch. Eine eigene Kontrollrechnung schadet trotzdem nicht.

Läuft das anteilige Pflegegeld während der Verhinderungspflege weiter?

Ja, zur Hälfte und für bis zu acht Wochen im Kalenderjahr — genauso wie beim vollen Pflegegeld.

Lohnt sich die Kombination finanziell überhaupt?

In der Regel ja, weil die Sachleistung mehr als doppelt so hoch dotiert ist wie das Pflegegeld. Jeder Prozentpunkt, den Sie in Sachleistung umschichten, bringt Ihnen mehr Versorgungswert, als er Sie an Pflegegeld kostet.

Rechtsgrundlage

  • § 38 SGB XI — Kombinationsleistung, anteilige Berechnung, Sechs-Monats-Bindung
  • § 36 SGB XI — Pflegesachleistung
  • § 37 SGB XI — Pflegegeld

In 5 Minuten erledigt

Welche Leistungen stehen Ihnen zu?

Pflegegrad-Selbsttest, Budget-Übersicht, fertige Anträge — kostenlos und ohne Registrierung.

Pflegegrad prüfen

Das könnte Sie auch interessieren

Alle 41 Artikel

PflegePilot ersetzt keine Rechtsberatung. Alle Angaben ohne Gewähr.