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Kombinationsleistung: Pflegegeld + Sachleistung clever mischen

Sie nutzen Pflegedienst, aber nicht voll? Restbetrag gibt es anteilig als Pflegegeld zurück.

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Was ist die Kombinationsleistung?

Die Kombinationsleistung (§ 38 SGB XI) erlaubt es Pflegebedürftigen, Pflegegeld (Angehörigenpflege) und Pflegesachleistungen (ambulanter Pflegedienst) gleichzeitig zu nutzen.

Faustregel: Wer nur einen Teil der Sachleistung verbraucht, bekommt den restlichen prozentualen Anteil als Pflegegeld ausgezahlt.

Wie funktioniert die Berechnung?

Schritt 1: Wie viel Prozent der monatlichen Sachleistung wurden tatsächlich genutzt?

Schritt 2: Den verbleibenden Anteil rechnen Sie auf das Pflegegeld an.

Beispiel Pflegegrad 3

  • Sachleistungsanspruch: 1.497 EUR/Monat
  • Pflegegeld: 599 EUR/Monat
  • Tatsächlich vom Pflegedienst abgerechnet: 748,50 EUR (= 50 %)

Berechnung:

  • Sachleistung verbraucht: 50 % → Restanteil 50 %
  • Pflegegeld anteilig: 599 EUR × 50 % = 299,50 EUR
  • Gesamt: 748,50 EUR (Sachleistung) + 299,50 EUR (Pflegegeld) = 1.048 EUR

Werte 2026 im Überblick

PflegegradPflegegeldSachleistung
2347 EUR796 EUR
3599 EUR1.497 EUR
4800 EUR1.859 EUR
5990 EUR2.299 EUR

(Pflegegrad 1 hat keine Sachleistung — dafür den Entlastungsbetrag 131 EUR.)

Anmelden bei der Pflegekasse

Die Kombinationsleistung ist bis zu 6 Monate bindend — Sie können dann auf reines Pflegegeld oder reine Sachleistung umstellen.

Formlose Anmeldung bei der Pflegekasse genügt: „Hiermit beantrage ich die Kombinationsleistung nach § 38 SGB XI."

Häufiger Denkfehler

❌ "Wenn ich den Pflegedienst nutze, fällt mein Pflegegeld komplett weg."

Richtig: Nur der prozentual verbrauchte Anteil wird vom Pflegegeld abgezogen — Sie verlieren nichts.

Tipp

PflegePilot rechnet Ihnen die Kombinationsleistung automatisch aus, sobald Sie Pflegedienst-Rechnungen unter „Pflegesachleistungen" eintragen.

In 5 Minuten erledigt

Welche Leistungen stehen Ihnen zu?

Pflegegrad-Selbsttest, Budget-Übersicht, fertige Anträge — kostenlos und ohne Registrierung.

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