Was ist die Kombinationsleistung?
Die Kombinationsleistung (§ 38 SGB XI) erlaubt es Pflegebedürftigen, Pflegegeld (Angehörigenpflege) und Pflegesachleistungen (ambulanter Pflegedienst) gleichzeitig zu nutzen.
Faustregel: Wer nur einen Teil der Sachleistung verbraucht, bekommt den restlichen prozentualen Anteil als Pflegegeld ausgezahlt.
Wie funktioniert die Berechnung?
Schritt 1: Wie viel Prozent der monatlichen Sachleistung wurden tatsächlich genutzt?
Schritt 2: Den verbleibenden Anteil rechnen Sie auf das Pflegegeld an.
Beispiel Pflegegrad 3
- Sachleistungsanspruch: 1.497 EUR/Monat
- Pflegegeld: 599 EUR/Monat
- Tatsächlich vom Pflegedienst abgerechnet: 748,50 EUR (= 50 %)
Berechnung:
- Sachleistung verbraucht: 50 % → Restanteil 50 %
- Pflegegeld anteilig: 599 EUR × 50 % = 299,50 EUR
- Gesamt: 748,50 EUR (Sachleistung) + 299,50 EUR (Pflegegeld) = 1.048 EUR
Werte 2026 im Überblick
| Pflegegrad | Pflegegeld | Sachleistung |
|---|---|---|
| 2 | 347 EUR | 796 EUR |
| 3 | 599 EUR | 1.497 EUR |
| 4 | 800 EUR | 1.859 EUR |
| 5 | 990 EUR | 2.299 EUR |
(Pflegegrad 1 hat keine Sachleistung — dafür den Entlastungsbetrag 131 EUR.)
Anmelden bei der Pflegekasse
Die Kombinationsleistung ist bis zu 6 Monate bindend — Sie können dann auf reines Pflegegeld oder reine Sachleistung umstellen.
Formlose Anmeldung bei der Pflegekasse genügt: „Hiermit beantrage ich die Kombinationsleistung nach § 38 SGB XI."
Häufiger Denkfehler
❌ "Wenn ich den Pflegedienst nutze, fällt mein Pflegegeld komplett weg."
✅ Richtig: Nur der prozentual verbrauchte Anteil wird vom Pflegegeld abgezogen — Sie verlieren nichts.
Tipp
PflegePilot rechnet Ihnen die Kombinationsleistung automatisch aus, sobald Sie Pflegedienst-Rechnungen unter „Pflegesachleistungen" eintragen.