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Pflegegeld und Sachleistungen kombinieren (§ 38 SGB XI)

Das Beste aus beiden Welten: So kombinierst du Pflegegeld und Pflegedienst.

pflegegeldsachleistungenkombinationpflegedienstSGB XI

Pflegegeld (§ 37 SGB XI)

Pflegegeld ist eine monatliche Zahlung an die pflegebedürftige Person:

PflegegradPflegegeld/Monat
PG 2347 EUR
PG 3599 EUR
PG 4799 EUR
PG 5990 EUR

Das Geld kann frei eingesetzt werden — z.B. als Anerkennung für pflegende Angehörige.

Sachleistungen (§ 36 SGB XI)

Sachleistungen sind ambulante Pflegeleistungen durch einen zugelassenen Pflegedienst. Die Pflegekasse zahlt direkt an den Pflegedienst.

PflegegradSachleistung/Monat
PG 2795 EUR
PG 31.496 EUR
PG 41.858 EUR
PG 52.299 EUR

Kombinationsleistung (§ 38 SGB XI)

Das Beste aus beiden Welten! Wenn du nicht den vollen Sachleistungsbetrag nutzt, erhältst du anteilig Pflegegeld.

Beispiel PG 3:

  • Sachleistungsanspruch: 1.496 EUR
  • Genutzt durch Pflegedienst: 748 EUR (50%)
  • → Pflegegeld: 50% von 599 EUR = 300 EUR/Monat

Wann sinnvoll?

Die Kombinationsleistung ist ideal, wenn:

  • Du sowohl Familienangehörige als auch einen Pflegedienst nutzt
  • Du den Pflegedienst für spezielle Aufgaben nutzt (z.B. medizinische Versorgung, Baden)
  • Du das Pflegegeld als zusätzliche Unterstützung für die Pflegeperson nutzen willst

Beantragung

Einfach beim Pflegedienst und der Pflegekasse mitteilen, dass du die Kombinationsleistung nutzen möchtest. Der Pflegedienst rechnet direkt ab, die Pflegekasse zahlt den Pflegegeld-Anteil automatisch.

In 5 Minuten erledigt

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