„Zuhause sterben dürfen" — was viele wünschen
Über 80 % der Deutschen möchten zu Hause sterben — nur 20 % schaffen es. Der häufigste Grund: Die Familie traut sich die medizinische und pflegerische Versorgung nicht zu.
Die Lösung: Spezialisierte Ambulante Palliativversorgung (SAPV) nach § 37b SGB V. Sie kombiniert Pflege, Schmerzmedizin und psychosoziale Begleitung — kostenfrei für die Familie.
Wer hat Anspruch auf SAPV?
Anspruch hat jeder gesetzlich Krankenversicherte mit:
- 1.✅ Einer nicht-heilbaren, fortschreitenden Erkrankung
- 2.✅ Mit begrenzter Lebenserwartung (Tage, Wochen, Monate)
- 3.✅ Besonders aufwändigem Versorgungsbedarf
Das heißt nicht nur Krebs — auch:
- ALS (Amyotrophe Lateralsklerose)
- Schwere Herzinsuffizienz im Endstadium
- COPD Stadium 4 mit Sauerstoff
- Demenz im Endstadium
- Multiples Organversagen
- Schwerste neurologische Erkrankungen
Was leistet ein SAPV-Team?
Ein SAPV-Team besteht aus Palliativ-Ärzten, Palliativ-Pflegefachkräften (PalliativeCare) und oft Sozialarbeitern + Seelsorgern. Leistungen:
- 🩹 Schmerztherapie (Morphium, Schmerzpumpen, Spritzenpumpen)
- 💊 Symptomkontrolle (Übelkeit, Atemnot, Angst)
- 📞 24/7-Erreichbarkeit und Notfallbetreuung
- 🏥 Krisenintervention zu Hause statt Krankenhauseinweisung
- 👨👩👧 Beratung der Angehörigen
- 🤝 Koordination mit Hausarzt, Pflegedienst, Hospiz
Wie kommt man an SAPV?
Schritt 1: Verordnung vom Arzt
Verordnung auf Muster 63 vom:
- Hausarzt
- Krankenhausarzt bei Entlassung
- Palliativmediziner
- Onkologen
Der Arzt muss bestätigen: Komplexer Versorgungsbedarf, Lebenserwartung Tage/Wochen/Monate.
Schritt 2: Übergabe an SAPV-Team
SAPV-Teams gibt es bundesweit — eine Liste findet sich beim Deutschen Hospiz- und PalliativVerband (DHPV) oder bei der Krankenkasse.
Schritt 3: Erstbesuch (oft binnen 24-48 h)
Das Team kommt zu Ihnen nach Hause, erstellt einen Versorgungsplan, klärt mit Hausarzt und Pflegedienst die Zusammenarbeit.
Kosten
Komplett kostenfrei — die Krankenkasse zahlt 100 %. Keine Zuzahlungen.
SAPV neben Pflegedienst und Hausarzt
SAPV ersetzt nicht den normalen Pflegedienst oder den Hausarzt — sie ergänzt ihn:
| Versorger | Aufgabe |
|---|---|
| Hausarzt | Routine-Versorgung, Rezepte |
| Pflegedienst | Grundpflege, Behandlungspflege |
| SAPV-Team | Schmerztherapie, Krisen, 24/7 |
| Hospizdienst (ambulant) | Ehrenamtliche Begleitung |
Ambulanter Hospizdienst — wichtige Ergänzung
Zusätzlich gibt es ambulante Hospizdienste mit geschulten Ehrenamtlichen, die den Sterbenden und die Familie begleiten. Kostenfrei, oft über den DHPV vermittelt.
Was tun bei Notfall in der Nacht?
Ohne SAPV → 112 rufen → Krankenhaus.
Mit SAPV → SAPV-Notruf → Team kommt nach Hause oder berät telefonisch → meist keine Klinikeinweisung nötig.
Pflegegrad und SAPV
Ein Pflegegrad ist NICHT Voraussetzung für SAPV. Aber: Wenn vorhanden, läuft die Pflegekassen-Leistung parallel weiter.
Kombination mit Pflege-Sterbegeld
Schwerstkranke und Sterbende können zusätzlich:
- Pflegezeit (bis 6 Monate Auszeit der Pflegeperson)
- Familienpflegezeit (bis 24 Monate Teilzeit)
- Begleitung in der letzten Lebensphase (bis 3 Monate Sterbebegleitung, § 3 PflegeZG)
beantragen.
Tipp: Frühzeitig ansprechen
SAPV wird oft zu spät verordnet — viele Ärzte sehen es als „letztes Mittel". Sinnvoll ist die Beauftragung schon bei Symptomverschlechterung, nicht erst „in den letzten Tagen".
Rechtsgrundlagen
- § 37b SGB V (SAPV)
- § 132d SGB V (Vertragsabschluss)
- Richtlinie des G-BA über die Verordnung von SAPV