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SAPV: Spezialisierte Palliativversorgung zu Hause — Anspruch nach § 37b SGB V

Schwerstkranke wollen oft zu Hause sterben. SAPV macht es möglich — 24/7 medizinische Betreuung, von der Krankenkasse bezahlt.

Stand: 5. August 2026 · gegen BMG-Quellen geprüftpalliativSAPVhospizsterbenSGB V

Kurzantwort

Die spezialisierte ambulante Palliativversorgung (SAPV) nach § 37b SGB V ermöglicht schwerstkranken Menschen das Sterben zu Hause: ein Team aus Palliativärzten und Palliativpflegekräften, rund um die Uhr erreichbar, mit Schwerpunkt auf Schmerztherapie und Symptomkontrolle. Verordnet wird sie von einem Vertrags- oder Krankenhausarzt. Die Krankenkasse trägt die Kosten.

Wer Anspruch hat

§ 37b SGB V nennt drei Voraussetzungen, die zusammen vorliegen müssen:

  1. 1.Eine nicht heilbare, fortschreitende und weit fortgeschrittene Erkrankung
  2. 2.Eine begrenzte Lebenserwartung
  3. 3.Ein besonders aufwändiger Versorgungsbedarf

Der dritte Punkt ist der entscheidende: SAPV ist nicht für jede palliative Situation gedacht, sondern für die komplexen Fälle — starke Schmerzen, Atemnot, Übelkeit, offene Wunden oder eine instabile Situation, die eine normale hausärztliche und pflegerische Versorgung überfordert.

Ein bestimmter Pflegegrad ist nicht erforderlich. Auch das Alter spielt keine Rolle; SAPV gibt es ebenso für Kinder und Jugendliche.

Was das SAPV-Team leistet

Ein SAPV-Team besteht aus Palliativärzten und Palliativpflegefachkräften, oft ergänzt durch Sozialarbeit, Seelsorge und Koordination.

Die Leistungen umfassen:

  • Schmerztherapie, auch mit Schmerzpumpen und starken Opioiden
  • Symptomkontrolle bei Atemnot, Übelkeit, Unruhe, Angst
  • Wundversorgung bei komplexen und exulzerierenden Wunden
  • Beratung und Anleitung der Angehörigen
  • Koordination aller Beteiligten: Hausarzt, Pflegedienst, Apotheke, Hospizdienst
  • 24-Stunden-Rufbereitschaft an sieben Tagen der Woche

Die Rufbereitschaft ist der eigentliche Unterschied zur regulären Versorgung. Sie verhindert, dass Angehörige nachts den Rettungsdienst rufen müssen — und damit die Einweisung in ein Krankenhaus, die viele Sterbende gerade vermeiden wollten.

Wo SAPV möglich ist

Nicht nur in der eigenen Wohnung:

OrtSAPV möglich
Eigene Wohnungja
Wohnung von Angehörigenja
Pflegeheimja
Stationäres Hospizja, für die ärztliche Versorgung
Betreute Wohnformja

Dass SAPV auch im Pflegeheim möglich ist, wissen viele Einrichtungen selbst nicht. Wenn dort eine palliative Situation entsteht, können Angehörige das aktiv einfordern.

So kommt die Verordnung zustande

  1. 1.Arzt ansprechen — Hausarzt, behandelnder Facharzt oder Krankenhausarzt. Alle drei dürfen verordnen.
  2. 2.Verordnung ausstellen lassen (Muster 63). Sie geht an die Krankenkasse.
  3. 3.Krankenkasse prüft — meist zügig, weil die Situation eilbedürftig ist. Bis zur Entscheidung gilt die Verordnung in der Regel als vorläufig genehmigt.
  4. 4.SAPV-Team nimmt Kontakt auf, in der Regel innerhalb von 24 bis 48 Stunden.

Wenn der Arzt zögert: Manche Ärzte kennen SAPV nicht gut oder halten sie für aufwändig. Fragen Sie konkret nach dem regionalen SAPV-Team — die Krankenkasse oder der Hospizverein vor Ort nennt es Ihnen. Oft genügt der Hinweis, dass ein Team bereitsteht.

Was SAPV kostet

Nichts. Die Krankenkasse trägt die Kosten der SAPV vollständig. Eine Zuzahlung wie bei der häuslichen Krankenpflege fällt hier nicht an.

Abgrenzung: SAPV, AAPV, Hospizdienst

Drei Angebote, die oft verwechselt werden und sich gut ergänzen:

AAPVSAPVAmbulanter Hospizdienst
WerHausarzt und Pflegedienstspezialisiertes Palliativteamehrenamtliche Begleiter
Wannpalliative Grundversorgungkomplexe SymptomlastBegleitung, unabhängig vom Aufwand
Rufbereitschaftnein24/7nein
KostenKrankenkasseKrankenkassekostenlos
Rechtsgrundlage§ 27, § 37 SGB V§ 37b SGB V§ 39a SGB V

Der ambulante Hospizdienst ist die am meisten unterschätzte Ergänzung: Ehrenamtliche kommen regelmäßig, sitzen am Bett, hören zu und entlasten Angehörige — kostenlos und ohne Verordnung. Sie können ihn jederzeit selbst kontaktieren.

Was Sie zu Hause vorbereiten sollten

Damit die Versorgung zu Hause trägt, klären Sie früh:

  • Notfallmedikamente im Haus. Das SAPV-Team hinterlegt in der Regel einen Notfallkoffer mit Schmerz- und Beruhigungsmitteln, damit nachts niemand zur Apotheke muss.
  • Pflegebett und Hilfsmittel. Ein Pflegebett, Anti-Dekubitus-Matratze und Toilettenstuhl werden über die Kranken- oder Pflegekasse gestellt.
  • Wer wird nachts angerufen? Notieren Sie die Rufbereitschaftsnummer des SAPV-Teams gut sichtbar am Telefon.
  • Patientenverfügung griffbereit. Ohne sie entscheidet im Zweifel der Rettungsdienst nach Standard — also mit Wiederbelebung.
  • Absprache mit dem Hausarzt, wer welche Rolle übernimmt.

Wenn die Verordnung abgelehnt wird

Ablehnungen sind selten, kommen aber vor. Typische Begründung: Der Versorgungsbedarf sei nicht „besonders aufwändig".

Was hilft:

  • Konkret schildern, was den Aufwand ausmacht: Schmerzspitzen mehrfach täglich, Atemnotattacken, Wundversorgung, instabile Symptomlage.
  • Den Hausarzt einbinden, der die Verordnung fachlich begründet.
  • Das SAPV-Team selbst ansprechen — viele Teams unterstützen bei der Begründung, weil sie die Kriterien kennen.
  • Widerspruch binnen eines Monats (§ 84 SGG). In palliativen Situationen sollte die Kasse zügig entscheiden.

Parallel läuft die allgemeine ambulante Palliativversorgung (AAPV) über Hausarzt und Pflegedienst weiter — Sie stehen also nicht ohne Versorgung da.

Was Angehörige wissen sollten

  • Das Pflegegeld läuft weiter. Eine palliative Versorgung ändert daran nichts.
  • Verhinderungspflege nutzen. Auch in dieser Phase ist Entlastung möglich und wichtig.
  • Pflegeunterstützungsgeld deckt bis zu zehn Arbeitstage Freistellung ab.
  • Pflegezeit ermöglicht eine längere Auszeit; in der Sterbebegleitung ist eine dreimonatige Freistellung vorgesehen.
  • Notfallplan besprechen. Halten Sie schriftlich fest, wen Sie nachts anrufen — das SAPV-Team, nicht den Notruf.

Der letzte Punkt ist praktisch der wichtigste. Ohne klaren Plan landen Sterbende in der Nacht oft doch noch in der Notaufnahme.

Häufige Fragen

Wer darf SAPV verordnen?

Jeder Vertragsarzt und jeder Krankenhausarzt — also auch Ihr Hausarzt. Eine Überweisung zu einem Spezialisten ist nicht nötig.

Brauche ich einen Pflegegrad für SAPV?

Nein. § 37b SGB V knüpft an die medizinische Situation an, nicht an einen Pflegegrad.

Kostet SAPV etwas?

Nein. Die Krankenkasse übernimmt die Kosten vollständig; eine Zuzahlung fällt nicht an.

Ist SAPV auch im Pflegeheim möglich?

Ja. SAPV kann in der eigenen Wohnung, im Pflegeheim und im stationären Hospiz erbracht werden.

Was ist der Unterschied zum ambulanten Hospizdienst?

SAPV ist medizinisch-pflegerische Versorgung durch ein Fachteam mit 24-Stunden-Rufbereitschaft. Der Hospizdienst leistet ehrenamtliche psychosoziale Begleitung — beides ergänzt sich und schließt sich nicht aus.

Rechtsgrundlage

  • § 37b SGB V — spezialisierte ambulante Palliativversorgung
  • § 132d SGB V — Verträge über SAPV
  • § 39a SGB V — ambulante und stationäre Hospizleistungen
  • § 3 PflegeZG — Freistellung zur Sterbebegleitung

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