Sie haben einen Rechtsanspruch — und müssen ihn nutzen
Wer einen Pflegegrad hat oder beantragt, hat einen gesetzlichen Anspruch auf kostenlose Pflegeberatung nach § 7a SGB XI. Das ist keine Kulanz, sondern Pflicht der Pflegekasse.
Stand 2026: Über 60 % der pflegenden Angehörigen nutzen diesen Anspruch nicht — und verschenken damit Wissen und Geld.
Was leistet ein Pflegeberater?
Pflegeberater sind speziell ausgebildete Fachkräfte. Sie helfen bei:
- 📋 Antragstellung Pflegegrad und Höherstufung
- 💰 Übersicht aller Leistungen, die Ihnen zustehen
- 🏠 Wohnumfeldverbesserung — was ist sinnvoll, was wird bezahlt?
- 👥 Auswahl von Pflegediensten und Tagespflege-Einrichtungen
- 🧾 Steuerliche Aspekte (Pflegepauschbetrag, außergewöhnliche Belastungen)
- ⚖️ Widerspruch gegen abgelehnte Anträge
- 🆘 Krisen und Überlastung der Pflegeperson
So bekommen Sie einen Termin
Variante 1: Über die Pflegekasse
Rufen Sie Ihre Pflegekasse an: „Ich möchte einen Termin zur Pflegeberatung nach § 7a SGB XI."
→ Die Pflegekasse muss Ihnen innerhalb von 2 Wochen einen Termin anbieten.
Variante 2: Pflegestützpunkt vor Ort
Pflegestützpunkte sind trägerübergreifend (Pflegekassen + Kommune). Adressen finden Sie:
- Beim Zentrum für Qualität in der Pflege (ZQP): zqp.de → Beratungsdatenbank
- Beim Landkreis / Sozialamt
- Bei der Krankenkasse
Variante 3: Beratung zu Hause
Auf Wunsch kommt der Pflegeberater zu Ihnen nach Hause — kostenlos. Empfehlenswert, wenn die pflegebedürftige Person nicht mobil ist.
Variante 4: Telefon und Video
Seit der Corona-Pandemie ist auch eine Beratung per Telefon oder Videocall möglich.
Was kostet das?
Nichts. Die Pflegekasse trägt alle Kosten — auch bei mehrfachen Beratungsgesprächen über Jahre hinweg.
Häufige Fragen
„Muss ich schon einen Pflegegrad haben?"
Nein. Auch wer noch keinen Pflegegrad hat, aber Pflegebedarf hat oder Antrag stellt, hat Anspruch auf Beratung.
„Wie oft kann ich beraten werden?"
Unbegrenzt. Sie können bei Bedarf alle paar Monate kommen, wenn sich die Situation ändert.
„Ist die Beratung neutral?"
Pflegeberater der Pflegekasse sind verpflichtet, unabhängig und im Sinne des Pflegebedürftigen zu beraten. Im Pflegestützpunkt sind sie noch zusätzlich kommunal kontrolliert.
Beratungsbesuch ≠ Pflegeberatung
Achtung — nicht verwechseln!
- Pflegeberatung nach § 7a SGB XI = freiwillig, umfassend, kostenlos, Rechtsanspruch
- Beratungsbesuch nach § 37 Abs. 3 SGB XI = Pflicht für Pflegegeld-Bezieher, alle 3-6 Monate, durch Pflegedienst, kürzer und enger
Mehr dazu im Artikel „Beratungsbesuche".
Tipp: Vorbereitung lohnt sich
Schreiben Sie vor dem Termin auf:
- Welche Diagnosen hat der Pflegebedürftige?
- Welche Hilfen bekommen Sie schon?
- Welche Fragen brennen Ihnen unter den Nägeln?
- Was funktioniert nicht im Alltag?
So holen Sie aus 60 Minuten Beratung das Maximum heraus.