Pflegereform 2026 — die wichtigsten Änderungen
Zum 01.01.2026 sind mehrere wichtige Änderungen in der Pflegeversicherung in Kraft getreten. Hinzu kommen weitere Reformschritte, die das Bundesgesundheitsministerium (BMG) für 2026/2027 vorbereitet. Hier der vollständige Überblick.
1. Pflegegeld 8 Wochen statt 4 Wochen bei Klinik & Reha
Bis Ende 2025 wurde das Pflegegeld bei einem stationären Krankenhaus- oder Reha-Aufenthalt nur vier Wochen weitergezahlt. Seit dem 01. Januar 2026 verdoppelt sich diese Frist auf acht Wochen (56 Kalendertage).
Praktisch heißt das: Wer drei Wochen im Krankenhaus und danach vier Wochen in der Reha verbringt, bekommt das volle Pflegegeld weiter — die Familie verliert keinen Cent.
Gleichzeitig laufen während dieser Zeit die Rentenversicherungsbeiträge für die pflegende Person ungekürzt weiter.
2. Beitragssatz Pflegeversicherung bleibt bei 3,6 %
Der allgemeine Beitragssatz zur sozialen Pflegeversicherung beträgt 3,6 %, Arbeitgeber und Beschäftigte tragen jeweils 1,8 %. Kinderlose zahlen weiterhin 4,2 %. Eine Erhöhung wurde 2026 nicht umgesetzt — der nächste Anpassungsdruck steht aber im Reformpaket.
3. Leistungsbeträge unverändert
Die Pflegekassenleistungen bleiben auf dem Niveau von 2025 — keine Dynamisierung. Die nächste reguläre Anpassung ist gesetzlich erst frühestens zum 01.01.2028 vorgesehen.
| Leistung | Wert 2026 |
|---|---|
| Entlastungsbetrag | 131 EUR/Monat |
| Pflegehilfsmittel | 42 EUR/Monat |
| Entlastungsbudget VHP + KZP | 3.539 EUR/Jahr |
| Pflegegeld PG 5 | 990 EUR/Monat |
| Pflegesachleistungen PG 5 | 2.299 EUR/Monat |
4. Beratungsbesuche flexibler
Bei höheren Pflegegraden werden die Pflichttermine für Beratungsbesuche nach § 37 Abs. 3 SGB XI gelockert. Termine können enger gelegt werden, wenn die häusliche Situation stabil ist — gut für Familien, die nicht mehr alle drei Monate Pflichttermine brauchen.
5. Pflegekräfte dürfen mehr selbst entscheiden
Mit dem Pflegekompetenzgesetz (in Vorbereitung) erhalten qualifizierte Pflegefachkräfte erweiterte heilkundliche Befugnisse: Sie dürfen bestimmte Wundversorgungen, Diabetes-Einstellungen und Routine-Verordnungen ohne Arzt durchführen. Geplante Wirkung ab 2026/2027.
6. Familienpflegegeld in Planung
Das viel diskutierte Familienpflegegeld (geplant ab Mitte 2026 bzw. 2027) soll pflegende Angehörige finanziell besser absichern — als eigenständige Lohnersatzleistung statt nur als zinsloses Darlehen. Die Umsetzung hängt vom Bundeshaushalt 2026/2027 ab.
7. Eigenanteile im Pflegeheim steigen weiter
Der durchschnittliche Eigenanteil im ersten Heimjahr beträgt 3.245 EUR/Monat (vdek-Auswertung 2026). Der Leistungszuschlag nach § 43c SGB XI (15 % im 1. Jahr, 30 % im 2., 50 % im 3., 75 % ab dem 4. Jahr) dämpft den Anstieg etwas. Mehr dazu im Artikel „Pflegeheim-Kosten".
Was Sie jetzt tun sollten
✅ Krankenhaus-Aufenthalt geplant? Prüfen, dass das Pflegegeld jetzt 8 Wochen weiterläuft — die Pflegekasse zahlt automatisch, aber Fehler kommen vor.
✅ Steuerbescheid 2026 prüfen — kinderlos = 4,2 % Pflegebeitrag.
✅ Entlastungsbudget 2025 noch nutzen — Verfallsfrist ist der 30.06.2026.
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