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Wohnraumanpassung: Bis zu 4.180 EUR Zuschuss von der Pflegekasse

Treppenlift, bodengleiche Dusche, Handläufe — so beantragst du den Zuschuss.

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Was fördert die Pflegekasse?

Maßnahmen zur Wohnraumanpassung (§ 40 Abs. 4 SGB XI) machen die häusliche Pflege möglich oder erleichtern sie erheblich. Die Pflegekasse zahlt bis zu 4.000 EUR pro Maßnahme.

Was wird gefördert?

MaßnahmeTypische KostenFörderung
Bodengleiche Dusche2.000–6.000 EURbis 4.000 EUR
Treppenlift3.000–8.000 EURbis 4.000 EUR
Türverbreiterung1.000–3.000 EURbis 4.000 EUR
Haltegriffe200–800 EURbis 4.000 EUR
Pflegebett500–2.000 EURbis 4.000 EUR
Rampen500–2.000 EURbis 4.000 EUR

Mehrfachförderung möglich!

Bei mehreren pflegebedürftigen Personen im selben Haushalt kann jede Person bis zu 4.000 EUR erhalten. Maximum: 16.000 EUR pro Haushalt.

WICHTIG: Antrag VOR dem Umbau!

Die Pflegekasse zahlt nur, wenn du vor dem Umbau einen Antrag gestellt hast. Im Nachhinein gibt es keinen Zuschuss.

Ablauf:

  1. 1.Antrag bei der Pflegekasse einreichen
  2. 2.Drei Angebote von Fachbetrieben einholen
  3. 3.Genehmigung abwarten (meist 2–4 Wochen)
  4. 4.Umbau durchführen lassen
  5. 5.Rechnung einreichen → Erstattung

Weitere Förderquellen

  • KfW-Kredit (Programm 159): zinsgünstiger Kredit für barrierefreies Wohnen
  • Bundesamt für Bauwesen (BfA): Förderprogramme für Barrierefreiheit
  • Landesförderprogramme: je nach Bundesland unterschiedlich

In 5 Minuten erledigt

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