Was fördert die Pflegekasse?
Maßnahmen zur Wohnraumanpassung (§ 40 Abs. 4 SGB XI) machen die häusliche Pflege möglich oder erleichtern sie erheblich. Die Pflegekasse zahlt bis zu 4.000 EUR pro Maßnahme.
Was wird gefördert?
| Maßnahme | Typische Kosten | Förderung |
|---|---|---|
| Bodengleiche Dusche | 2.000–6.000 EUR | bis 4.000 EUR |
| Treppenlift | 3.000–8.000 EUR | bis 4.000 EUR |
| Türverbreiterung | 1.000–3.000 EUR | bis 4.000 EUR |
| Haltegriffe | 200–800 EUR | bis 4.000 EUR |
| Pflegebett | 500–2.000 EUR | bis 4.000 EUR |
| Rampen | 500–2.000 EUR | bis 4.000 EUR |
Mehrfachförderung möglich!
Bei mehreren pflegebedürftigen Personen im selben Haushalt kann jede Person bis zu 4.000 EUR erhalten. Maximum: 16.000 EUR pro Haushalt.
WICHTIG: Antrag VOR dem Umbau!
Die Pflegekasse zahlt nur, wenn du vor dem Umbau einen Antrag gestellt hast. Im Nachhinein gibt es keinen Zuschuss.
Ablauf:
- 1.Antrag bei der Pflegekasse einreichen
- 2.Drei Angebote von Fachbetrieben einholen
- 3.Genehmigung abwarten (meist 2–4 Wochen)
- 4.Umbau durchführen lassen
- 5.Rechnung einreichen → Erstattung
Weitere Förderquellen
- KfW-Kredit (Programm 159): zinsgünstiger Kredit für barrierefreies Wohnen
- Bundesamt für Bauwesen (BfA): Förderprogramme für Barrierefreiheit
- Landesförderprogramme: je nach Bundesland unterschiedlich