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24-Stunden-Pflege legal: Worauf Sie 2026 wirklich achten müssen

Polnische Pflegekräfte ab 2.500 EUR/Monat — aber nur wenn der Vertrag stimmt. So vermeiden Sie Schwarzarbeit und Nachzahlungen.

Stand: 5. August 2026 · gegen BMG-Quellen geprüft24 stunden pflegeosteuropabetreuungskraftvertraglegal

Kurzantwort

Eine echte Rund-um-die-Uhr-Betreuung durch eine einzige Person ist arbeitsrechtlich nicht zulässig — das Arbeitszeitgesetz erlaubt maximal 8 Stunden täglich (bei Ausgleich bis 10) und verlangt 11 Stunden ununterbrochene Ruhezeit. Seit dem BAG-Urteil vom 24.06.2021 gilt der Mindestlohn auch für Bereitschaftszeiten. Realistisch sind daher Präsenzkräfte mit klar begrenzter Arbeitszeit, nicht 24 Stunden Verfügbarkeit.

Warum „24-Stunden-Pflege" ein irreführender Begriff ist

Der Markt wirbt mit dem Begriff, rechtlich gibt es ihn nicht. Was tatsächlich vermittelt wird, ist eine Betreuungskraft in häuslicher Gemeinschaft — sie wohnt mit im Haushalt und ist während vereinbarter Zeiten tätig.

Das Arbeitszeitgesetz setzt harte Grenzen:

RegelVorgabe
Tägliche Arbeitszeit8 Stunden, bei Ausgleich innerhalb von 6 Monaten bis 10 Stunden
Wöchentliche Höchstarbeitszeit48 Stunden im Durchschnitt
Ununterbrochene Ruhezeitmindestens 11 Stunden täglich
Ruhepausenab 6 Stunden Arbeit 30 Minuten

Wer eine Person 24 Stunden verfügbar halten will, verstößt gegen diese Regeln — unabhängig davon, was im Vertrag steht.

Das BAG-Urteil, das den Markt verändert hat

Am 24. Juni 2021 entschied das Bundesarbeitsgericht (Az. 5 AZR 505/20): Der deutsche Mindestlohn gilt auch für entsandte ausländische Betreuungskräfte — und zwar für alle Arbeitsstunden einschließlich der Bereitschaftszeiten.

Damit ist das lange verbreitete Modell hinfällig, im Vertrag nur wenige Stunden „aktive Arbeit" auszuweisen und die restliche Anwesenheit als unbezahlte Bereitschaft zu behandeln.

Der Mindestlohn liegt seit dem 01.01.2026 bei 13,90 EUR brutto pro Stunde. Für Pflegehilfskräfte gilt zusätzlich der höhere Pflegemindestlohn.

Was das für Sie bedeutet: Rechnen Sie nach. Ein Angebot, das deutlich unter dem liegt, was Mindestlohn mal vereinbarter Stundenzahl ergibt, ist ein Warnsignal — im Streitfall haften unter Umständen auch die Familien als Auftraggeber.

Die drei Modelle

1. Entsendemodell (am weitesten verbreitet)

Die Betreuungskraft ist bei einem Unternehmen im EU-Ausland angestellt und wird nach Deutschland entsandt. Sie schließen einen Dienstleistungsvertrag mit der Agentur, keinen Arbeitsvertrag mit der Person.

Unverzichtbar: die A1-Bescheinigung. Sie belegt, dass die Kraft im Heimatland sozialversichert ist und in Deutschland keine Beiträge anfallen. Lassen Sie sie sich vor Beginn im Original zeigen — ohne sie droht der Vorwurf der Schwarzarbeit.

Vorteile: wenig Verwaltungsaufwand, Vertretung bei Ausfall organisiert die Agentur.

Nachteile: höhere Kosten durch Agenturmarge, wechselnde Kräfte im Turnus.

2. Arbeitgebermodell

Sie stellen die Betreuungskraft selbst an und werden Arbeitgeber mit allen Pflichten: Anmeldung zur Sozialversicherung, Lohnabrechnung, Lohnsteuer, Urlaubsanspruch, Entgeltfortzahlung im Krankheitsfall, Kündigungsschutz.

Vorteile: günstiger, direkte Beziehung, Kontinuität.

Nachteile: erheblicher Verwaltungsaufwand, volle Arbeitgeberhaftung, Sie müssen Vertretung selbst organisieren.

3. Selbstständigenmodell

Die Betreuungskraft arbeitet als Selbstständige auf Rechnung.

⚠️ Das ist das riskanteste Modell. Wer weisungsgebunden im Haushalt lebt, feste Zeiten einhält und keine eigenen Betriebsmittel einsetzt, ist in aller Regel scheinselbstständig. Die Folge kann eine Nachforderung von Sozialversicherungsbeiträgen für bis zu vier Jahre sein — gegen Sie als Auftraggeber.

Ein echtes Selbstständigenverhältnis setzt voraus, dass die Person mehrere Auftraggeber hat, ihre Arbeitszeit frei einteilt und unternehmerisches Risiko trägt. Im Haushalt ist das selten erfüllt.

Was eine legale Lösung kostet

Seriöse Angebote im Entsendemodell liegen deutlich über den beworbenen Niedrigpreisen. Rechnen Sie mit einem vierstelligen Monatsbetrag; hinzu kommen Kost und Logis sowie Reisekosten der Betreuungskraft.

Warnsignale bei Angeboten:

  • Festpreise, die bei ehrlicher Stundenrechnung unter dem Mindestlohn liegen
  • Verträge, die 24 Stunden Verfügbarkeit versprechen
  • Keine oder erst nachträglich zugesagte A1-Bescheinigung
  • Barzahlung an die Betreuungskraft
  • Kein deutschsprachiger Vertrag
  • Keine Regelung für Urlaub, Krankheit und Vertretung

Was Sie kombinieren sollten

Eine Betreuungskraft ersetzt keine Pflegefachkraft. Sinnvoll ist die Kombination:

  • Behandlungspflege über § 37 SGB V — Wundversorgung, Injektionen, Medikamente. Zahlt die Krankenkasse, ohne Anrechnung auf Pflegegeld.
  • Pflegesachleistung über § 36 SGB XI für fachpflegerische Aufgaben.
  • Verhinderungspflege für die freien Tage der Betreuungskraft.
  • Tagespflege als Entlastung und soziale Struktur.

Steuerlich absetzbar

Die Kosten zählen zu den haushaltsnahen Dienstleistungen nach § 35a EStG: 20 Prozent der Arbeitskosten, höchstens 4.000 EUR im Jahr, direkt von der Steuerschuld.

Zwei Bedingungen: Nur Arbeitskosten zählen, und die Zahlung muss per Überweisung erfolgen. Barzahlung erkennt das Finanzamt nicht an.

Darüber hinausgehende Kosten können als außergewöhnliche Belastung nach § 33 EStG geltend gemacht werden, abzüglich der zumutbaren Eigenbelastung.

Häufige Fragen

Ist 24-Stunden-Pflege durch eine Person überhaupt legal?

Nein. Das Arbeitszeitgesetz erlaubt maximal 8 Stunden täglich (bei Ausgleich bis 10) und verlangt 11 Stunden ununterbrochene Ruhezeit. Eine durchgehende Verfügbarkeit einer einzelnen Person ist damit nicht zulässig.

Muss auch Bereitschaftszeit bezahlt werden?

Ja. Das Bundesarbeitsgericht hat am 24.06.2021 (5 AZR 505/20) entschieden, dass der Mindestlohn für alle Arbeitsstunden einschließlich Bereitschaftszeiten gilt — auch für entsandte Kräfte.

Was ist die A1-Bescheinigung und warum brauche ich sie?

Sie belegt, dass die entsandte Betreuungskraft in ihrem Heimatland sozialversichert ist. Ohne sie drohen Nachforderungen und der Vorwurf der Schwarzarbeit. Lassen Sie sich das Original vor Beginn zeigen.

Was ist das Risiko beim Selbstständigenmodell?

Scheinselbstständigkeit. Wer weisungsgebunden im Haushalt lebt und feste Zeiten einhält, ist in der Regel abhängig beschäftigt. Die Folge können Beitragsnachforderungen für mehrere Jahre sein.

Kann ich die Kosten von der Steuer absetzen?

Ja, über § 35a EStG mit 20 Prozent der Arbeitskosten, höchstens 4.000 EUR jährlich. Voraussetzung ist die Zahlung per Überweisung.

Rechtsgrundlage

  • ArbZG — Höchstarbeitszeit, Ruhezeiten, Pausen
  • MiLoG — gesetzlicher Mindestlohn, seit 01.01.2026 13,90 EUR brutto je Stunde
  • BAG, Urteil vom 24.06.2021, Az. 5 AZR 505/20 — Mindestlohn auch für Bereitschaftszeit
  • Verordnung (EG) Nr. 883/2004 — A1-Bescheinigung bei Entsendung
  • § 35a EStG — Steuerermäßigung für haushaltsnahe Dienstleistungen

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