„24-Stunden-Pflege" ist ein Marketing-Begriff
Eine echte 24-Stunden-Betreuung durch eine einzelne Person ist in Deutschland rechtlich nicht möglich — niemand darf 24 Stunden arbeiten. Erlaubt sind:
- ✅ 2 Personen im Wechsel (z. B. 6-8 Wochen Schichten)
- ✅ Anwesenheit + Bereitschaft mit Arbeitspausen
- ✅ Maximale Wochenarbeitszeit: 60 Stunden
Das Bundesarbeitsgericht (BAG) hat 2021 in einem viel beachteten Urteil klargestellt: Auch Bereitschaftszeit ist Arbeitszeit — sie muss bezahlt werden (mindestens Mindestlohn).
Die 3 legalen Modelle
Modell 1: Entsendemodell (am häufigsten)
Eine ausländische Agentur (z. B. polnisches Unternehmen) stellt die Pflegekraft fest an und entsendet sie nach Deutschland. Sie schließen einen Dienstleistungsvertrag mit der Agentur — nicht mit der Person.
Vorteile:
- ✅ Keine Arbeitgeber-Pflichten
- ✅ Agentur kümmert sich um Sozialversicherung im Heimatland
- ✅ Ersatz bei Krankheit
Pflichtdokumente:
- A1-Bescheinigung der Pflegekraft (Sozialversicherungs-Nachweis Heimatland)
- Arbeitsvertrag mit Heimatagentur
- Dienstleistungsvertrag in deutscher Sprache
Kosten: 2.500-3.500 EUR / Monat (je nach Sprachkenntnissen, Qualifikation)
Modell 2: Selbständigkeit
Die Pflegekraft ist als Selbstständige in Deutschland tätig. Wird vom Zoll sehr kritisch geprüft — es darf keine Scheinselbstständigkeit vorliegen (Weisungsbindung, regelmäßige Arbeitszeiten = Scheinselbstständigkeit).
Risiko: Bei Scheinselbstständigkeit droht Nachzahlung der Sozialabgaben bis zu 5 Jahre rückwirkend. Pflegende Familie haftet als „Auftraggeber".
Modell 3: Direkte Anstellung als Haushaltshilfe
Sie werden Arbeitgeber. Müssen anmelden bei:
- Krankenkasse
- Rentenversicherung
- Unfallversicherung
- Berufsgenossenschaft
Pflichten: Mindestlohn (13,90 EUR/Stunde seit 01.01.2026), Urlaubsanspruch, Lohnfortzahlung im Krankheitsfall.
Praktisch nur bei sehr engem Vertrauensverhältnis machbar.
Was kosten welche Modelle?
| Modell | Kosten/Monat | Hauptrisiko |
|---|---|---|
| Entsendung | 2.500-3.500 EUR | Auswahl der Agentur |
| Selbständig | 2.000-2.800 EUR | Scheinselbstständigkeit |
| Direkte Anstellung | 3.000-4.500 EUR | Arbeitgeber-Pflichten |
| Deutscher Pflegedienst 24/7 | 8.000-15.000 EUR | nicht für die meisten finanzierbar |
Wo das Pflegegeld einsetzbar ist
Wer Pflegegeld (PG 2: 347 EUR, PG 5: 990 EUR) bekommt, kann es frei für die 24-Stunden-Pflege einsetzen. Zusätzlich:
- Verhinderungspflege: bis zu 1.685 EUR/Jahr für Ersatzpflege durch externe Kräfte
- Entlastungsbetrag: 131 EUR/Monat (nur für anerkannte Anbieter)
➡️ Die meisten Familien zahlen die Differenz aus eigenen Mitteln.
Worauf bei der Agentur-Auswahl achten?
✅ DIN SPEC 33454 Gütesiegel (legale Anstellung, faire Bedingungen)
✅ Vertrag in deutscher Sprache
✅ Klare Regelung der Arbeitszeit (max. 60 h/Woche, Pausen schriftlich)
✅ Ersatzregelung bei Krankheit der Pflegekraft
✅ Erreichbarkeit der Agentur an deutscher Telefonnummer
✅ Keine Bar-Zahlung an die Pflegekraft
❌ Vorsicht bei Festpreisen unter 2.200 EUR/Monat — meist nicht legal möglich.
Anrechnung an Steuer
20 % der Lohnkosten (max. 4.000 EUR/Jahr) können Sie direkt von der Steuerschuld abziehen (§ 35a EStG haushaltsnahe Beschäftigung).
Tipps
- 🏠 Eigenes Zimmer für die Pflegekraft mit Tageslicht & Schloss ist Pflicht
- 🍳 Verpflegung muss übernommen werden — oder schriftlich geregelt sein
- 📋 Tagesprotokoll führen lassen (medizinische Anweisungen, ungewöhnliche Vorkommnisse)
- 📞 Sprachkenntnisse prüfen: B1-Deutsch ist Mindestanforderung für gute Pflegekraft